Leistungen
Unser Leistungsangebot
Um Sie nachhaltig informieren und beraten zu können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Einkommensnachweise
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietvertrag
- aktuelle Schreiben der Verwaltungsbehörde(n)
- Ihre Anträge und/ oder Schreiben an die Verwaltungsbehörde
Allgemeine und individuelle Beratung
Wir beraten Sie kostenlos rund um die Sozialgesetzbücher I - XII, und führen für Sie gerne Ihre Verwaltungsverfahren als Beistand. Sie können vorab zu einer reibungslosen Beratung beitragen, in dem Sie die o.g. Unterlagen mitbringen, damit wir auch in Ihrem Einzelfall ins Detail gehen können.
Beistandschaft
Wir bieten Ihnen Beistandschaft nach den §§ 14 ff. VwVfG und 13 ff. SGB X und 80 ff. AO, d.h. wir begleiten Sie in die Verwaltungsbehörde(n) und vertreten dort vor Ort Ihre Interessen. Zwingend notwendig dafür ist Ihre persönliche Anwesenheit, Sie verlieren also niemals die Kontrolle über Ihr Verfahren.
Bescheidlotsendienst
Der Bescheidlotsendienst bietet Ihnen die Möglichkeit, kostenlos einen Verwaltungsbescheid auf Stimmigkeit prüfen zu lassen. Hier ist es nicht entscheidend, von welcher Verwaltungsbehörde der Bescheid stammt (Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit etc.). Wir prüfen für Sie, ob Sie noch innerhalb einer Widerspruchsfrist liegen, oder ob andere Mittel zur Aufhebung eines formal rechtswidrigen Verwaltungsaktes führen können (z.B. Überprüfungsantrag).
Anhörungsverfahren
Eine Verwaltungsbehörde hat Ihnen ein Anhörungsverfahren auferlegt? Sie wissen überhaupt nicht, was Sie antworten sollen? Wir laden Sie herzlich zu uns ein, Anhörungsverfahren sind zu betreiben und helfen, einen Sachverhalt aufzuklären, dies tun wir mit Ihnen zusammen. Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Anhörungsverfahren in unsere Bürgerberatung mit, hier werden wir Sie bei der Beantwortung nachhaltig unterstützen.
Antragsservice
Umzug, Betriebskosten/ Heizkosten, Kontenklärung, Überprüfungsantrag?
Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen und Ihre aktuellen Einkommensnachweise mit. Wir bearbeiten dann für Sie als Beistand nach § 14 VwVfG Ihren Antrag. ACHTUNG: Antragsausfüllhilfe bieten wir nicht an. Hier gibt es sehr nachhaltig wirkende Institutionen wie BEQUIT und andere.
Gesetzerklärung
Sie verstehen ein Gesetz nicht, bzw. wissen nicht, ob es in Ihrem Fall zutrifft oder nicht? Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über die Anwendung des jeweiligen Gesetzes.
Hier finden sie uns
SFRV UG (haftungsbeschränkt)
Flughafenstr. 21
12053 Berlin
Tel: +49 30 76218925
Fax: +49 30 76218926
Unsere Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag 10.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
SEMINARE
Unser Seminarangebot für BürgerInnen, Vereine und Verbände